Die meisten Datenschutzberater geben Ihnen eine Checkliste und verschwinden. Wir setzen um, bleiben dabei und stehen als externer Datenschutzbeauftragter mit vollem Namen für Sie ein. Technisch kompetent, juristisch sicher.
Die DSGVO ist kein Papiertiger. Bußgelder werden verhängt, auch gegen kleine Unternehmen. Abmahnungen kosten Zeit und Geld. Und ein Datenschutzverstoß schadet dem Vertrauen Ihrer Kunden oft mehr als alles andere.
Das Gute: Die häufigsten Verstöße sind bekannt und behebbar. Man muss nur wissen, wo man hinschaut.
Die DSGVO kennt keinen Unternehmensgröße-Rabatt. Auch kleine Betriebe wurden mit fünf- und sechsstelligen Bußgeldern belegt.
Fehlerhafte Cookie-Banner, falsche Datenschutzerklärungen oder fehlende AVVs sind häufige Abmahngründe – mit Kosten von 1.000 € aufwärts.
Datenschutzbehörden können auf Beschwerde hin prüfen. Fehlende Dokumentation (VVT, AVV) ist dabei ein eigenständiger Verstoß.
Mit dem richtigen Partner an der Seite ist DSGVO kein Dauerprojekt, sondern ein einmaliger Aufwand mit laufender Pflege.
Kein Pauschalpaket. Jede Leistung steht für sich – wir beraten Sie, was Sie wirklich brauchen.
Ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Als externer DSB übernehmen wir diese Funktion vollständig.
Wir analysieren Ihr gesamtes Unternehmen aus Datenschutz-Perspektive: Prozesse, Systeme, Verträge, technische Maßnahmen. Sie erhalten einen Bericht mit priorisierten Maßnahmen.
Ihre Website ist das erste, was Datenschutzbehörden und Abmahner prüfen. Cookie-Banner, Datenschutzerklärung, eingebettete Dienste, Google Fonts – wir prüfen alles.
Wenn Sie personenbezogene Daten durch Dritte verarbeiten lassen (Cloud, Newsletter, CRM, Steuerberater-Software), brauchen Sie einen AVV. Ohne ihn: Bußgeld-Risiko.
Datenschutz fängt beim Menschen an. Phishing, sichere Passwörter, Umgang mit Kundendaten – Ihre Mitarbeitenden müssen wissen, was sie dürfen und was nicht.
Artikel 30 DSGVO schreibt es vor: Jedes Unternehmen muss dokumentieren, welche Daten es wofür verarbeitet. Das VVT ist das erste Dokument, das Behörden anfordern.
Seit Juli 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein vertrauliches Meldesystem für interne Hinweisgeber einrichten. Viele Betriebe wissen noch nicht, dass sie betroffen sind – oder wissen nicht wie.
Ihr Unternehmen hat 50 oder mehr Mitarbeitende
Bestimmte regulierte Branchen sind bereits ab weniger Mitarbeitenden verpflichtet (z. B. Finanzdienstleistungen)
Die Frist läuft bereits. Behörden können Verstöße mit bis zu 50.000 € Bußgeld ahnden.
Wir klären ob und in welchem Umfang das HinSchG für Ihr Unternehmen gilt – auch bei Teilzeit- und Leiharbeitnehmerkonstellationen.
Digitale Meldeformulare, dedizierte Softwarelösungen oder analoge Alternativen – wir empfehlen das Passende für Ihre Unternehmensgröße.
Verfahrensordnung, Datenschutzhinweise für Hinweisgeber, Bearbeitungsfristen – alles rechtssicher dokumentiert.
Wie wird das System bekannt gemacht? Wer darf es nutzen? Wie werden Meldungen vertraulich behandelt? Wir schulen Ihre Verantwortlichen.
GDT kann die Funktion der internen Meldestelle selbst übernehmen – neutral, vertraulich und rechtssicher.
Kein endloses Hin und Her. Kein Formular-Dschungel. Wir übernehmen, Sie geben frei.
Website-Check oder 20-Minuten-Gespräch – Sie wählen. Wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was Sie brauchen und was nicht.
Innerhalb 24 hWir schauen uns Ihr Unternehmen ganzheitlich an: Prozesse, Systeme, Verträge, Website, Mitarbeitende.
1–2 WochenVVT, AVVs, Schulungen, Website-Korrekturen, HinSchG-System – wir setzen um, Sie kontrollieren.
4–8 WochenFester Ansprechpartner, regelmäßige Updates bei Rechtsänderungen, Bearbeitung von Anfragen. Sie sind nie allein.
DauerhaftGDT kommt aus der IT, nicht aus der Kanzlei. Das macht den entscheidenden Unterschied – besonders wenn technische und rechtliche Anforderungen zusammentreffen.
Cookie-Banner, Tracking-Pixel, eingebettete Karten, Datenbankarchitekturen – wir prüfen nicht nur, wir können es auch direkt beheben.
Kein Ticketsystem. Kein „Ihr Berater ist gerade nicht verfügbar". Sie kennen die Person, die Ihren Datenschutz verantwortet.
Wenn Ihre Web-App Datenschutzprobleme hat, lösen wir beides gleichzeitig – ohne zweiten Dienstleister, ohne Koordinationsaufwand.
Seit der ersten europäischen Datenschutzrichtlinie begleiten wir Unternehmen. DSGVO kennen wir von Anfang an.
„Den kostenlosen Website-Check haben wir skeptisch gemacht. Was wir dann bekommen haben, war erschreckend konkret – und innerhalb von vier Wochen war alles behoben. Seitdem betreut GDT uns als DSB."
„Das Hinweisgeberschutzgesetz war für uns komplettes Neuland. GDT hat die Betroffenheitsprüfung gemacht, das System aufgesetzt und unsere Führungskräfte geschult – wir mussten uns um nichts kümmern."
Zwei Wege ohne Risiko. Kein Verkaufsgespräch. Kein Angebot, wenn Sie keines wollen.
Schicken Sie uns Ihre Website-URL. Wir prüfen Cookie-Banner, Datenschutzerklärung, Drittanbieter-Dienste und Google Fonts – und schicken Ihnen einen konkreten Bericht. Keine Werbung. Keine Folgeanrufe.
Website-URL einschicken →Sie haben eine konkrete Situation: Audit nötig, DSB gesucht, HinSchG unklar? Erzählen Sie uns davon – 20 Minuten, direkt mit jemandem der Ahnung hat. Wir sagen Ihnen, was Sie wirklich brauchen.
Erstgespräch anfragen →Oder direkt: GDT-IT-Consult@pm.me · Antwort innerhalb von 24 Stunden · +49 (0)251 661545 · Kein Callcenter