Datenschutz
Der Datenschutz ist für viele Unternehmen wie ein Fass ohne Boden. Er verschlingt viel Zeit, Geld und am Ende steht man quasi wieder am Anfang.
Um Ihnen und ihrem Unternehmen diese Strapazen und sämtliche Probleme zu ersparen, bietet sich die GDT als ihr externer Datenschutzbeauftragter an.
Unsere Leistungen
Absicherung des Verantwortlichen Geschäftsführers
Rechtlich gesehen haftet der Geschäftsführer für die Nichteinhaltung des Datenschutzes. Damit Sie hier bestens abgesichert sind, stehen wir Ihnen als fachkundiger Experte in Sachen DSGVO zur Seite. Da wir in ihrem Unternehmen nicht nur eine beratende, sondern auch eine überwachende Funktion verfügen, dürfen sie von einer objektiv richtigen Beratung unsererseits ausgehen. Wir bieten Ihnen also nicht nur beste Beratung, sondern bei entsprechender Umsetzung rechtlichen Schutz. Darüber hinaus sind wir auch gegen den Verlust von Daten versichert.
Überprüfung betrieblicher Prozesse
Nicht nur bei der Speicherung, sondern auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten treten viele Risikofaktoren auf, die die Pflicht des Datenschutzes verletzen können. Genau hier ist es wichtig, die Prozesse durch einen Experten auf die rechtliche (Einhaltung von Normen der DSGVO) und tatsächliche (ist ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet?) Einhaltung überprüfen zu lassen. Ob die Maßnahmen “angemessen” sind, wird in sogenannten Audits festgehalten, die Ihnen von uns leicht erreichbar zur Verfügung gestellt werden.
Ergreifung “angemessener” Maßnahmen
Ist der Datenschutz nach der DSGVO in Ihrem Unternehmen nicht gewährleistet, werden “angemessene” Maßnahmen (sind die Maßnahmen für Sie und ihr Unternehmen tragbar und finanzierbar?) ausgearbeitet, die den angestrebten Soll-Zustand gewährleisten. Hierbei kann in technische und organisatorische (z.B. Überarbeitung der entsprechenden Verarbeitungsprozesse) und rechtliche Maßnahmen (z.B. Überarbeitung ihrer Datenschutzerklärung) unterschieden werden.